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Doppelnamen – Änderung des Namensrechts ab 2025
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Am 17.4.2024 hat der Bundestag die Änderung des Namensrechts beschlossen. Dieses Gesetz soll ab dem 1.5.2025 in Kraft treten. Nunmehr dürfen künftig beide Eheleute einen Doppelnamen aus beiden Geburtsnamen tragen genauso wie auch deren Kinder beide denselben Doppelnamen tragen können´. Sehen Sie in diesem Video, welche Konstellationen ab 2025 möglich sind.



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Quelle: Bundesgerichtshof